Hexenglauben

01.06.2018

Die Germanen, die unsere Vorfahren sind, lebten gezwungenermaßen in engem Kontakt mit den römischen Besatzern. Bevor die Römer die Germanen unterworfen hatten, genossen deren Seherinnen wie die Veleda, einen guten Ruf. Selbst römische Geschichtsschreiber wie Tacitus berichten sehr anerkennend über sie. Solche Frauen zeichneten sich durch eine besondere Fähigkeit zur Verständigung mit den Göttern aus. Es gab sicher auch die Vorstellung von Schadenszauber treibenden Frauen. Bei den Germanen allerdings unvorstellbar waren Ideen wie die Kindertötung zu magischen Zwecken oder etwa die Luftfahrt mit Dämonen zu belegen. Hier brachten die Römer ihr negatives Kulturgut erfolgreich ein.

Als dann im 5. Jh. N.Ch. das Christentum, seinen Siegeszug antrat, wurde Magie, magische Frauen, auch die Seherinnen wurden als magische Frauen gezählt, als heidnisch erklärt und unter Strafe gestellt. Damit enthalten die Gesetze von christianisierten Germanenstämmen drastische Strafen für das Praktizieren heidnischen Glaubens. Diese Gesetze waren auf Anordnung der fränkischen Fürsten geschrieben worden. Diese bezeichneten die germanischen Gottheiten als heidnisch, in der Hoffnung, sie könnten sich die Hilfe der christlichen Kirche bei der Beherrschung des Landes auf diese Weise sichern.

Das Volk, hing noch lange den alten Gottheiten nach und übte deren Kulte den Umständen angepasst im Untergrund aus. Dazu gehörte auch der Glaube an das Wissen der Kräuterfrauen.

So schaffte es die christliche Kirche ihre Vorstellung von zauberischen Frauen als heidnisch und verdammenswert mittels weltlicher Strafgesetze festzuschreiben. In dieser Zeit sah der Glaube und damit die Kirche Zauberei für ein Schritt zurück ins Heidentum an. Das musste nach christlicher Anschauung dringend verhindert werden. Wer damals an heidnische Götter glaubte, der galt als Ketzer. Später allerdings verlangte die Kirche selbst, dass die Menschen ohne zu zweifeln an die Existenz von Dämonen und bösen, überirdischen Mächten zu glauben haben und diese dann für verdammenswert zu halten waren.

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